Allgemeine Geschäftsbedingungen der SILADENT Dr. Böhme & Schöps GmbH, D-38644 Goslar
Vorbemerkungen
Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen
und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte und
ähnlichem. Sie gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen
auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten auch dann
nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Von
diesen Bedingungen abweichende Abmachungen, die mündlich getroffen
werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Angaben zum Verwendungszweck unserer Waren und Produkte
sowie Angaben über die Art und Weise der Anwendung oder Verarbeitung
sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie erfolgen schriftlich, insbesondere
im Rahmen der Ausstattung und Verpackung der Waren und
Produkte. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
Angebote,
Bestellungen und Preise
Erfolgt die Bestellung Mo-Do bis 12.00 Uhr und am Freitag bis 10.00 Uhr,
so verläßt die Ware noch am gleichen Tag das Haus und wird in der Regel
am folgenden Werktag angeliefert. Unsere Angebote sind bezüglich
Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere bei Zugang der Bestellung
maßgeblichen Listenpreise zuzüglich der Umsatzsteuer in Höhe des bei
Ausführung der Lieferung geltenden Satzes. Für die Bearbeitung eines
Auftrages entstehen in jedem Betrieb Kosten, unabhängig von der Auftragshöhe.
Bei Bestellungen mit einem Wert von unter 50,- € (Inland)
und 150,- € (Ausland) sind unsere Bearbeitungskosten nicht gedeckt. Wir
berechnen hierfür einen Bearbeitungszuschlag in Höhe von 5,- € (Inland)
und 15,- € (Ausland). Wir bitten um Ihr Verständnis. Senken auch Sie ihre
Verwaltungskosten, und fassen Sie mehrere Kleinaufträge zu einem Auftrag
zusammen.
Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers, auch wenn wir die
Frachtkosten tragen. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer
oder bei Ihrer Bereitstellung im Falle der Abholung durch den
Käufer gilt unsere Lieferpflicht als erfüllt. Sofern nichts gegenteiliges
vereinbart wurde, wählen wir Versandart und -weg. Durch besondere
Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen
Lasten. Wir bemühen uns die angegebenen Lieferfristen nach Möglichkeit
einzuhalten, ohne hierfür eine Gewähr zu übernehmen. Der Käufer
kann im Falle eines Lieferverzugs nur dann vom Vertrag zurücktreten,
wenn er eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt
hat. Krieg, Betriebs- oder Vertriebsstörungen, Verfügungen von hoher
Hand oder sonstige Fälle von höherer Gewalt sowie Streiks, Aussperrungen,
Mangel an Arbeitskräften, welche die Herstellung und den Versand
auch bei unseren Lieferanten vermindern oder verhindern, befreien für
die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferverpflichtung
oder berechtigen uns zum auch teilweisen Rücktritt vom
Vertrag, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen.
Verpackung und
Versand
Der Versand erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ab
einem Bestellwert von netto € 150,- frei Haus, sofern im Angebot keine
anderslautende Frankatur vereinbart wurde. Beim Versand durch den
Paketdienst verrechnen wir € 5,80 / Auftrag. Die Verpackung berechnen
wir zum Selbstkostenpreis. Nur ausdrücklich als Leihverpackung
gekennzeichnete Emballagen nehmen wir zurück, jedoch nur, soweit die
Emballage innerhalb von 2 Monaten nach Versanddatum in sauberem,
wiederverwendungsfähigem Zustand bei uns eingegangen ist. Wir sind
berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung
des Absenders zu versichern. Von uns verauslagte Transportkosten
können bei als unfrei vereinbarter Lieferung nach den Richtlinien des
Spediteurgewerbes berechnet werden.
Beanstandungen
Dem Abnehmer obliegt die sofortige, sorgfältige Eingangskontrolle
bezüglich der an ihn gelieferten Waren und die Sicherung von Ansprüchen
gegen die den Transport ausführende Person und die maßgeblichen
Versicherer. Mängelrügen können wir nur dann berücksichtigen,
wenn Sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware
am Bestimmungsort erhoben werden, es sei denn, es handelt sich um
nicht erkennbare Mängel. Soweit Mängel erst bei Anwendung, Verwendung
oder Verarbeitung der Waren zu Tage treten können, ist die Mängelrüge
ebenfalls binnen 14 Tagen schriftlich und unter Darlegung aller
maßgeblichen Umstände zu erheben. Soweit von uns gelieferte Ware mit
Sachmängeln behaftet ist oder zugesicherte Eigenschaften fehlen, sind
wir nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht zur Ersatzlieferung
verpflichtet. Die Zurücksendung der beanstandeten Ware kann
nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Begründete Mängel werden
wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme
der Ware beheben. Weitere Ansprüche gegen uns, ganz gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere auf Schadensersatz auch für FolgeschädenFolgeschäden
und für fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
sind ausgeschlossen. Mit der Erfüllung der Verpflichtung zu Ersatzansprüchen,
bevor uns nicht Gelegenheit zur Prüfung gegeben worden
und danach eine angemessene Lieferfrist verstrichen ist.
Zahlungen
Die Annahme von Wechseln zur Zahlung bedarf unserer ausdrücklichen
Zustimmung. Alle Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zurückbehaltung
durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, Anspruch
und Gegenanspruch beruhen auf demselben Vertragsverhältnis. Aufrechnung
durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Unsere
Zahlungsbedingungen lauten 30 Tage netto oder nach Erteilung einer
Bankeinzugsvollmacht 3 % Skonto.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer
sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Käufer. Wir sind berechtigt, ohne Nachfrist oder
Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen,
falls dieser seinen Verpflichtungen uns gegenüber trotz Mahnung nicht
nachkommt. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt
vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich, schriftlich erklären.
Das Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden
Erzeugnisse. Die Verarbeitung gilt als für uns erfolgt, ohne
dass dem Käufer aus der Verarbeitung und Aufbewahrung der Vorbehaltsware
Ansprüche entstehen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware
für uns sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß
gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Seine
Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an
uns ab. Kommt der Käufer seinen Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht
nach, so darf er über die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung
entstehenden Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
verfügen, ist jedoch zu Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen
nicht berechtigt. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte
Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten,
bis diese den Kaufpreis bezahlt haben. Bei Verarbeitung von fremden,
nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer werden wir Miteigentümer
an den neuen Sachen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeitenden
Waren. Bei der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren
entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit schon im voraus
alle seine Ansprüche mit Neben- und Sicherungsrechten einschließlich
Wechsel und Schecks an uns zur Sicherung ab. Wenn die Vorbehaltswaren
uns nur anteilig gehören, so bemisst sich der an uns abgetretene
Teil der aus ihrem Verkauf entstehenden Forderungen nach unserem
Eigentumsanteil. Werden die Vorbehaltswaren zusammen mit fremden
Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, so gilt die Kaufpreisforderung
nur in anteiliger Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten.
Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf so
lange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß
nachkommt. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner
der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Erscheint uns die Verwirklichung
unserer Ansprüche gefährdet, so können wir den Schuldnern
die Abtretung anzeigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder
die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer sofort mitzuteilen.
Mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
geht das Eigentum an den Vorbehaltswaren ohne weiteres auf
den Käufer über und ihm stehen die abgetretenen Forderungen zu. Wir
sind verpflichtet, die uns zustehenden Forderungen auf Verlangen des
Käufers insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu
sichernden Forderungen um 25 % übersteigt.
Markenschutz
Werden von uns gelieferte und mit einem unserer Markenzeichen
versehene Waren verarbeitet, so kann die Benutzung unseres Markenzeichens
bei den damit hergestellten Erzeugnissen nur mit unserer
ausdrücklichen Einwilligung erfolgen. Das gilt auch für die Verwendung
unserer Produktbezeichnungen und Markenzeichen in Werbeschriften,
Preislisten und anderen Geschäftspapieren.
Geltungsbereich,
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Abnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des internationalen Kaufrechts. Ist der Käufer ein Kaufmann, der
nicht zu den in §4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört
oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt als vereinbarter
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der Sitz der Verkäuferin
und als vereinbarter Gerichtsstand Goslar.
Goslar, Januar 2009 |